Das Medizinprodukterecht unterliegt vor allem durch das Medizinproduktegesetz besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch durch das Produkthaftungsgesetz, das Arzneimittelrecht, das Heilmittelwerberecht, allgmeines Wettbewerbsrecht und einige europarechtlichen Vorgaben enger reguliert ist, als einfache Produkte. Dennoch sind die Schwierigkeiten des Herstellens und Vertreibens von Medizinprodukten keineswegs vergleichbar groß, wie im Falle eines Arzneimittelproduktes.
Werbung und Inverkehrbringen von Medizinprodukten
Insbesondere das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und dessen Bewerbung sollte rechtlich begleitet sein. Daher führen wir im Medizinprodukterecht folgende Rechtsdienstleistungen durch:
- Allgemeine Beratung zum Medizinprodukterecht
- Besondere Beratung und Vertretung zu Einzelfragen des MPG
- Verkehrsfähigkeitsprüfung und von Medizinprodukten und deren Qualifikation als Medizinprodukt
- Vertriebsrecht für Medizinprodukte (AGB-Recht, Kennzeichnungspflichten, CE-Kennzeichnung, EU-Vertrieb und ausser-europäischer Vertrieb)
- Betriebsordnung für Hersteller von Medizinprodukten
- Lohnherstellung von Medizinprodukten
- Zertifizierungsfregen und Zertifizierungsverfahren, Konformitätsverfahren, Konsultationsverfahren u.a.
- MPG-Recht, HWG-Recht, UWG-Recht