Praxisbeitrag · Stand 7. November 2026
Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird die Schiedsklausel oft zuletzt verhandelt. Gerade sie kann später bestimmen, wo, in welcher Sprache und nach welchen Regeln ein Streit entschieden wird. Dieser Praxisbeitrag erläutert Prüfpunkte; er behauptet keine neue Gesetzesänderung.
Die Klausel muss zum Vertrag passen
Zu klären sind Schiedsort, Institution oder Ad-hoc-Verfahren, Sprache und Zahl der Schiedsrichter. Auch die Reichweite der Klausel, mehrere beteiligte Gesellschaften und die Abstimmung mit anderen Verträgen können wichtig sein. Gesetzliche Anforderungen an Form und Schiedsfähigkeit müssen eingehalten werden.
Den späteren Vollstreckungsstaat berücksichtigen
Für ausländische Schiedssprüche verweist § 1061 ZPO insbesondere auf das New Yorker Übereinkommen. Das bedeutet keine grenzenlose Vollstreckungsgarantie. Vermögen, mögliche Anerkennungshindernisse und staatlicher Eilrechtsschutz gehören in die Strategie. Unternehmen sollten die Klausel vor Unterzeichnung und nicht erst bei einem Konflikt prüfen lassen.