Bankrecht und Finanzrecht

Von der Vorbereitung der Bank- und Finanzierungsgeschäfte beraten und unterstützen wir in allen finanzrechtlichen Zusammenhängen zur Vermeidung und Ausräumung von Problemfeldern. Dabei werden wir im Bereich der Einlagen und Kreditgeschäfte im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaften und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig.

Im Verhältnis zu Banken prüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnisse wie auch Wertpapier-, Effekten-, Emissions- und Investmentgeschäfte. Seit jeher beraten wir im Kapitalanlagerecht und vertreten hier auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen.

Die Bank- und Finanzmärkte stehen weder rechtlich noch tatsächlich still; neue Normierungen werden ständig diskutiert und – manchmal übereilt – beschlossen. Dabei beraten und vertreten wir alle Marktteilnehmer sowohl strategisch, gestalterisch sowie in allen bankrechtlichen Auseinandersetzuungen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden.

Wir achten stets auf Ihre Ziele und erarbeiten fachübergreifende Lösungen, die neben einer vorausschauenden finanzrechtlichen Steuerung auch Raum für steueroptimierte Strukturen lässt.

Weitere bankrechtliche/ finanzrechtliche Leistungen unserer Anwaltskanzlei in Hannover

Im Bankrecht/ Finanzrecht bearbeiten wir die gesamte Klaviatur des Tages- und Strategiegeschäfts. Dies umfasst z.B. folgende Themen:

  • Bankvertragsrecht/ Bankaufsichtsrecht/ aufsichtsrechtliche Verfahren
  • Finanzierung
  • Projektfinanzierung
  • Frühphasenberatung zur Prüfung von alternative Finanzierungsstrukturen
  • Refinance und Restrukturierung
  • Immobilienfinanzierung
  • Akquisitionsfinanzierungen
  • Refinanzierung und Umfinanzierungen von Immobilienportfolios
  • Restrukturierung von Finanzierungen
  • Erwerb von Darlehensforderungen
  • Anlagenfinanzierung
  • Derivative und strukturierte Finanzierung
  • Konzerninterne Finanzierungen
  • Private Equity und Venture Capital
  • Leasingmodelle (inkl. Sale and Lease Back und Lease and Lease Back)
  • Factoring
  • Kapitalmarkttransaktionen einschließlich Börsegänge
  • kapitalmarktrechtliche Compliance
  • PPP/PFI-Projekte
  • Gestaltung der Unternehmensfinanzierung
  • Gestaltung der Verträge mit den Finanzierungspartnern
  • Beratung zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die sich aus den verschiedenen Finanzierungsformen ergeben können