Hannover · Niedersachsen · Bundesweite Vertretung

Bei nationalen und internationalen Verträgen kann eine Schiedsvereinbarung den Weg zu einem privaten Schiedsgericht eröffnen. Wir prüfen ihre Reichweite, die Verfahrensordnung und die praktische Durchsetzbarkeit des Ergebnisses.

Schiedsklausel und Verfahrensgestaltung

Schiedsort, Sprache, Zahl der Schiedsrichter und institutionelle Regeln beeinflussen Aufwand und Ablauf. Nicht jeder Streit ist schiedsfähig. Vertraulichkeit sollte ausdrücklich geprüft und geregelt werden; sie folgt nicht in jeder Hinsicht automatisch aus der Wahl eines Schiedsgerichts.

Schiedsspruch, Vergleich und Vollstreckung

Ein Schiedsspruch ist keine bloße Empfehlung. Staatliche Gerichte prüfen seine Aufhebung nur unter begrenzten Voraussetzungen; die Kontrolle entspricht keiner gewöhnlichen Berufung. Für ausländische Schiedssprüche ist insbesondere das New Yorker Übereinkommen relevant. Mediation und Güterichterverfahren zielen dagegen auf eine freiwillige Einigung; deren Vollstreckbarkeit muss gesondert gestaltet werden.

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung

Vertrag mit Schiedsklausel · vereinbarte Verfahrensordnung · bisherige Verfahrensdokumente · Informationen zu Staaten und Vermögen

Beratung in Hannover, Vertretung nach Zuständigkeit

Wir besprechen Verfahrensziel, Beweislage und Kostenrisiko mit Ihnen. Der Kanzleisitz in Hannover ersetzt nicht die Prüfung des zuständigen Gerichts. Auch bei bundesweiten Verfahren bleibt die Abstimmung mit Ihrem Ansprechpartner zentral.

Weitere Rechtsgebiete · Ablauf und Kosten

Ihr Anliegen besprechen

Für die erste Einordnung benötigen wir die Beteiligten, Ihr Ziel und alle laufenden Fristen. Nach der Prüfung möglicher Interessenkonflikte stimmen wir Umfang und Vergütung ab. Eine Anfrage allein wahrt keine Frist.

Mandat anfragen · 0511 3573560 · Georgstraße 48, 30159 Hannover