Das Private Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern – sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer.
Wir sind Ihr erfahrener Partner in allen rechtlichen Fragen zum Thema Baurecht und Immobilienrecht. Natürlich vertreten und beraten wir Sie rechtlich im Bauprozess, bei Werkverträgen zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens und bieten Ihnen eine individuelle, strategisch optimierte Bearbeitung durch erfahrene Rechtsanwälte.
Dabei bieten wir sämtliche Leistungen zu Ihrem Grundeigentum. Zudem führen wir neben klassischen Beweissicherungsverfahren auch Schlichtungs- oder Schiedsverfahren durch und verhelfen Ihnen schnell zum Erfolg.
Unsere Schwerpunkte im Baurecht und Architektenrecht
- Bauvorbereitende, baubegleitende Rechtsberatung für Bauherren, Projektierer, Architekten und Handwerksunternehmen in allen Bauphasen: Werklohnforderungen, Mängelbeseitigung, Abnahme, Haftungsfragen, Bauinsolvenz, Baunachbarrecht
- Vertragsrecht (Prüfung/ Erstellung von baurechtlichen und immobilienrechtlichen Verträgen aller Art): Gestaltung und Abwicklung von Architektenverträgen, BGB- und VOB-Werkverträgen
- Architektenrecht: Architektenhonorar, Architektenhaftung, Berufsrecht, Architektenhaftpflichtversicherung, Unterstützung bei der Projektabwicklung
- Bauträgerrecht: Abnahme, Mängelbeseitigung, Haftungsfragen
- Prozessführung, Beweissicherung
- Schlichtungsverfahren, Schiedsverfahren
Weitere Informationen zum Baurecht auf unserer Baurechtseite www.baurechtanwalt.com
Weitere baurechtliche/ immobilienrechtliche Themen:
- Architektenrecht
- Maklerrecht
- Bauvertrag
- Handwerker
- Werkvertrag
- Bauträger
- Immobilienrecht
- Vergaberecht