Praxisbeitrag · Stand 7. November 2026
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 22. Oktober 2026 über zwei Eilanträge zu einem Gastronomiebetrieb am Blauen See in Garbsen entschieden. Die Anträge hatten unterschiedliche Ergebnisse. Maßgeblich war unter anderem, welche Nutzung durch bestehende Baugenehmigungen gedeckt war.
Genehmigter Bestand und Erweiterung unterscheiden
Die zeitliche Beschränkung der Außengastronomie blieb im Eilverfahren bestehen. Bei der Holzterrasse beanstandete das Gericht dagegen eine Untersagung, die auch einen weiterhin genehmigten Teil erfasste. Die bloße Kenntnis einer Behörde von ungenehmigten Nutzungen begründete nach der Mitteilung keine dauerhafte Duldung.
Was Betreiber daraus mitnehmen können
Vor einer Betriebserweiterung sollten Genehmigung, Pläne und tatsächliche Nutzung abgeglichen werden. Im Streit kann eine genaue räumliche und sachliche Trennung den Antrag beeinflussen. Aktenzeichen: 4 B 3704/26 und 4 B 3286/26. Nach der Pressemitteilung vom 31. Oktober 2026 waren die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig; eine Beschwerde war möglich.