Praxisbeitrag · Stand 7. November 2026
Das Verwaltungsgericht Hannover erklärte mit Urteil vom 3. November 2026 die wasserrechtliche Erlaubnis für Salzabwassereinleitungen aus dem geplanten Kaliwerk Siegfried-Giesen für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Die Erlaubnis wurde nicht aufgehoben. Streitentscheidend waren nach der gerichtlichen Pressemitteilung Mängel der FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Ergänzendes Verfahren statt vollständiger Aufhebung
Das Gericht hielt eine Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren für möglich. Einen Verstoß gegen die geprüften wasserrechtlichen Anforderungen stellte es dagegen nicht fest. Die Berufung wurde zugelassen. Die Entscheidung darf deshalb nicht als rechtskräftiger endgültiger Stopp des Gesamtvorhabens dargestellt werden.
Bedeutung für Vorhabenträger
Genehmigungsbestand und Vollziehbarkeit sind unterschiedliche Fragen. Für Investitionsentscheidungen müssen auch naturschutzrechtliche Prüfgrundlagen und mögliche ergänzende Verfahren betrachtet werden. Aktenzeichen: 9 A 781/23. Grundlage dieser Einordnung ist die Pressemitteilung vom 5. November 2026, nicht eine eigene Auswertung der vollständigen Urteilsgründe.