Praxisbeitrag · Stand 7. November 2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist die allgemeine Wertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen auf 10.000 Euro angehoben. Sonderzuständigkeiten und Übergangsregelungen bleiben zu beachten. Eine Klage gehört daher nicht allein deshalb zum Landgericht, weil sie mehr als 5.000 Euro betrifft.
Was Unternehmen vor der Klage klären sollten
Zuerst werden Anspruch, Streitwert und mögliche besondere Zuständigkeiten ermittelt. Danach folgen örtlicher Gerichtsstand und die Frage nach einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung. Das gilt auch für Forderungen aus Hannover und Niedersachsen: Der Sitz der eigenen Kanzlei bestimmt nicht den Gerichtsstand.
Auch Rechtsmittel neu berechnen
Die Wertgrenzen für verschiedene Rechtsmittel wurden ebenfalls angehoben. Ob eine Berufung oder Beschwerde eröffnet ist, hängt vom jeweiligen Verfahren, einer möglichen Zulassung und dem Übergangsrecht ab. Ältere Merkblätter sollten deshalb nicht ungeprüft weiterverwendet werden.