In der Lebensmittelvermarktung gibt es Lebensmittelhandel in Form von Groß- und Einzelhandel, die Direktvermarktung als Ab Hof-Verkauf, Bauernmärkte sowie den Außer-Haus-Verzehr durch Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung.
Der Wirtschaftsverkehr von Lebensmitteln ist geregelt im Kennzeichenrecht. Die Durchschlagkraft der Werbung, der Wiedererkennungswert des Produkts sowie das Image eines Händlers stehen in Wechselwirkung mit der Kennzeichnung.
Erfolgreicher Vertrieb von Lebensmitteln erfordert Marken- und Namensstrategie. Beispielsweise gibt es Beschränkungen für Lebensmittel aufgrund der Health Claims Verordnung. Mit der Lebensmittelvermarktung entsteht somit eine Schnittstelle zum Marken- und Kennzeichenrecht.
Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Lebensmittel ist erforderlich, um rechtssicher für Produkte werben zu können.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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