Abmahnungen sind im Wirtschaftsleben sowie im Arbeitsverhältnis möglich. Hier erhalten Sie einen Überblick über wirtschaftsrechtliche Abmahnungen. Wenn Sie mehr über eine arbeitsrechtliche Abmahnung erfahren möchten, finden Sie hier Informationen.
Wirtschaftsrechtliche Abmahnungen dienen in erster Linie der Vermeidung eines vielfach teuren Rechtsstreits vor Gericht. Sie sind neben Berechtigungsanfragen als milderes Mittel als eine Abmahnung ein häufiges Instrumentarium eines Rechteinhabers um sich gegen Rechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Will der Rechteinhaber seine Rechte vollumfänglich behalten kann es sein, dass er hierzu gegen Verletzer vorgehen muss. Auf die Abmahnung muss der Abgemahnte grds. reagieren. Gibt er sodann keine Unterlassungserklärung ab und kann der Rechteinhaber die Rechtsverletzung darlegen und glaubhaft machen, so kann er relativ schnell (binnen weniger Tage bis zu ca einem Monat) ein vorläufiges Verbot in Form einer einstweiligen (Untersagungs-)Verfügung gerichtlich erwirken. Gerichtliche Verfahren gilt es im Regelfall – bei Vorliegen einer eindeutigen Rechtsverletzung – zu vermeiden, da die zugehörigen Kostenrisiken sehr hoch ausfallen.