Das Bauplanungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die städtebauliche Planung und Entwicklung von Grundstücken. Es umfasst die Vorschriften, Verfahren und Instrumente, die zur Steuerung der baulichen Nutzung von Flächen dienen.

Das Bauplanungsrecht legt fest, wie Grundstücke genutzt werden dürfen, welche Art von Gebäuden darauf errichtet werden können und wie die Bebauung gestaltet sein soll. Es regelt unter anderem Fragen der Zonierung (Einteilung in verschiedene Nutzungsgebiete), der Bauweise, der Höhe und Ausdehnung von Gebäuden sowie der Erschließung von Grundstücken.

Die rechtlichen Grundlagen des Bauplanungsrechts sind in Deutschland im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Bauleitplänen liegt in der Regel bei den Gemeinden oder Städten. Sie erstellen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, in denen die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen für bestimmte Gebiete festgelegt werden.

Das Bauplanungsrecht dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungen zu vermeiden und das öffentliche Interesse am städtebaulichen Gleichgewicht zu wahren. Es schafft Rechtssicherheit für Bauherren, Investoren und Anwohner und ermöglicht eine langfristige Planung und Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Das Bauplanungsrecht beinhaltet

  • die Bauleitplanung
  • Regelungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
  • die Sicherung der Bauleitplanung sowie
  • das Besondere Städtebaurecht

Die wichtigsten Rechtsquellen sind in diesem Zusammenhang das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Eine zunehmende Bedeutung für das Baurecht erfahren Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft.