Ein konkretes Digitalisierungsrecht hat sich bisher nicht durchgesetzt, obschon im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung/ Automatisierung und der verschiedenen rechtlichen Schwierigkeiten auch schon ohne künstliche Intelligenzen viel Bedarf besteht.

Rechtliche Aspekte von Industrie 4.0

Dabei ist es keineswegs als „Industrie 4.0“ neu, dass Automatisierung die menschliche Arbeitskraft unterstützen oder ersetzen. Vielmehr begann dieser Prozess mit der Industrialisierung als solcher und setzt sich seither stetig fort. In den letzten Jahren sind mit einer umfassenden Digitalisierung über alle Wirtschaftszweige und Wertschöpfungsketten hinweg allerdings eine neue Dimension – insbesondere in Verbindung mit Automatiersung erreicht. Im Transportwesen mögen exemplarisch Flugtaxis, autonomes Fahren oder Liefer-Drohnen mit all ihren tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen herausgegriffen werden. Stetig neue IT-basierte Geschäftsmodellen, Leistungen und Produktionsprozesse lassen IoT (Internet of Things) ebenso boomen wie „smarte“ Leistungen (Smart Home, Smart Car, Smart Watch etc). Parallel zu dieser Digitalisierung lassen sich digitale Leistungen globalisiert platzieren. Zur Digitalisierung gehört neben der Automatisierung eine stetig präziser werdende KI (künstliche Intelligenz), eine höheres Mass an Vernetzung und immer komplexere Prozesse.

Das Rechtswesen läuft der Entwicklung im Bereich der Digitalisierung/ Automatisierung traditionell wie anderen Innovationen hinter her. So sind viele Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Digitalisierung noch ungeklärt und teils bewegen sich die „Rechtsteilnehmer“ auch im (noch) rechtsfreien Raum. Datenschutzrecht, Datensicherheitsrecht, IT-Recht, Urheberrecht bzw geistiges Eigentum, Telekommunikationsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Haftungsrecht oder Vertragsrecht kann im Zusammenhang mit Projekten der Digitalisierung ebenso eine Rolle spielen, wie das öffentliche Recht, das allgemeine Zivilrecht oder strafrechtliche Aspekte.

Massnahmen der Digitalisierung

Gerade in der rechtlichen Begleitung von Massnahmen der Digitalisierung gilt mithin das Motto Früher an später denken. Wir beraten und begleiten Ihre Digitalisierungs-/ Automatisierungsvorhaben rechtsgebietsübergreifend mit allen erforderlichen rechtlichen Fragestellungen der Digitalisierung und der „Industrie 4.0“.